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AGB/Vertragsbedingungen
und wichtige Informationen zur Mitgliedschaft:

Vereinsangebot

Im Mitgliedsbeitrag inkludiert sind folgende Angebote und Vorteile (Punkte mit * gelten auch für unterstützende Mitglieder!):

• Vereinstraining, ca. 1-2x pro Woche im Sommer und falls genug Mitglieder für ABO Beachhalle auch im Winter
• Beachhalle sofern genug Mitglieder für ABO, dann Vereinstraining auch mehrmals im Winter sonst nur im Freien
• Ermäßigungen für Fortbildungen, Trainingslager u.ä. *
• Turniere am Steinbrunner See oder ev. in Beachhalle
• Gemeinsame Vereinsfeste wie z.B. eine Weihnachtsfeier o.ä.*
• Sonstige Vorteile/Angebote, die durch Förderungen/Sponsoren möglich werden*

Vertragslaufzeit, Zahlungsverzug und Kündigung:

Die Mitgliedschaft läuft ein Kalenderjahr und wird automatisch auch die darauffolgenden Jahre fortgeführt, es ist nicht notwendig einen neuen Antrag zu stellen. (Vor Entstehung des Vereines erfolgt die Aufnahme von Mitgliedern durch die Vereinsgründer nur vorläufig; diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereines wirksam.)

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten und rechtzeitig vor/zu Beginn des neuen Kalenderjahres, spätestens jedoch bis 15.01., an das Vereinskonto einzuzahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt Mahngebühren zu verlangen.

Ein einmal einbezahlter Mitgliedbeitrag berechtigt zur Teilnahme am Vereinsangebot bis 31.12. des Jahres und kann nicht zurückbezahlt werden.

Der freiwillige Austritt ist jederzeit zulässig, eine Kündigung für das nächste Kalenderjahr hat bis spätestens 31.8 des jeweiligen Jahres durch schriftliche Anzeige an den Vorstand zu erfolgen. Erfolgt sie später, ist der Mitgliedsbeitrag für das nächste Kalenderjahr in voller Höhe zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe oder Datum des email beim Eingang in Vereinsemail verein@beach-champs.at maßgeblich.

Der Vorstand behält sich das Recht ohne Angabe von Gründen einen Mitgliedsantrag abzulehnen oder ein bestehendes Mitglied zu kündigen. Bei Kündigung durch den Vorstand kann der Mitgliedsbeitrag anteilig zurückerstattet werden.

Trainings, Kursteilnahmen, Fortbildungen

Für die Teilnahme am sportlichen Angebot des Vereins wird ärztliche Sporttauglichkeit/Belastbarkeit vorausgesetzt. Minderjährige benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Anmeldungen zu speziellen Angeboten wie Fortbildungen, Kursen, Trainingslager etc. sind verbindlich. Ein Rücktritt mit Erstattung der Kurskosten ist nur im Krankheitsfall unter Vorlage eines ärztlichen Attests oder bei triftigen, persönlichen Gründen möglich.

Der Verein kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder aus anderen Gründen einen Kurs streichen, in diesem Fall werden etwaige Kursgebühren zurückerstattet oder zumindest gutgeschrieben.

Haftungsausschluss

Jegliche Haftung für Eigen- und Fremdverschulden bzw. für den jeweiligen Veranstaltungsortausgeschlossen. Erziehungsberechtige haften für Minderjährige.

Rechte und Pflichten der Mitglieder und Beendigung der Mitgliedschaft

Der Mitgliedsantrag sieht grundsätzlich eine außerordentliche Mitgliedschaft vor. Als außerordentliches Mitglied haben sie alle Rechte, die auch ordentliche Mitglieder haben, mit Ausnahme des aktiven und passiven Wahlrechts und des Stimmrechts.

Jedes Mitglied ist berechtigt aber nicht verpflichtet, zu den von den Vereinsorganen festgelegten Bedingungen an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und seine Einrichtungen zu benutzen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach besten Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was Ansehen und Zweck des Vereines schädigt. Weitere Informationen über die Arten, den Erwerb und die Beendigung einer Mitgliedschaft, sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder entnehmen sie dem Statut des Vereins (§4 bis §7).

Datenschutz

Die von uns erworbenen Daten zum Zwecke der Kundenverwaltung werden von den Betroffenen selbst erfragt und mitgeteilt. Als Betroffener haben sie als Mitglied Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung, sowie ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde. Zur Ausübung ihrer Rechte und bei Fragen wenden sie sich bitte direkt an den Verein ASKÖ Beach Champs, 7035 Steinbrunn.

Weitere Informationen aus dem Statut des Vereins ASKÖ Beach Champs:

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder können physische und juristische Personen ohne Unterschied werden. Sie gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.
(3) Außerordentliche Mitglieder sind solche, die den Verein fördern.
(4) Um den Verein besonders verdienten Mitgliedern kann auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Diese kann auch mit einer Ehrenfunktion verbunden werden.

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Über die Aufnahme ordentlicher oder außerordentlicher Mitglieder entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
(2) Vor Entstehung des Vereines erfolgt die Aufnahme von Mitgliedern durch die Vereinsgründer nur vorläufig; diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereines wirksam.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
(2) Der freiwillige Austritt ist jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres zulässig und erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand. Diese muss mindestens vier Wochen vor dem Austrittstermin zugegangen sein; erfolgt sie später, ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich. (Bedingungen und Frist für Kündigung nächstes Jahr siehe AGB)
(3) Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand nur aus wichtigen Gründen mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
a) grobes Vergehen gegen das Statut und Beschlüsse der Vereinsorgane;
b) unehrenhaftes und anstößiges Benehmen inner- oder außerhalb des Vereines; c) Rückstand bei der Zahlung der Mitgliedsbeiträge trotz schriftlicher Mahnung.
(4) Gegen den Ausschluss ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Mitteilung die Berufung an die nächste Mitgliederversammlung zulässig, bis zu deren Entscheidung die Mitgliedsrechte ruhen. Gegen den Beschluss der Mitgliederversammlung ist ein vereinsinternes Rechtsmittel nicht zulässig.
(5) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den in Abs. 3 genannten Gründen von der Mitglie-derversammlung über Antrag des Vorstandes beschlossen werden. Gegen diesen Beschluss ist ein vereins- internes Rechtsmittel nicht zulässig.
(6) Das Mitglied hat bis zum Ende der Mitgliedschaft die festgesetzten Beiträge zu entrichten sowie den Mitgliedsausweis und sonstige vom Verein zur Verfügung gestellte Utensilien (Sportgeräte, Kleidung, Abzeichen, etc.) zurückzustellen.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Jedes Mitglied ist berechtigt aber nicht verpflichtet, zu den in diesem Statut oder von den Vereinsorganen festgelegten Bedingungen an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und seine Einrichtungen zu benutzen; Stimmrecht und aktives sowie passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung richten sich nach § 9 Abs. 5.
(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach besten Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was Ansehen und Zweck des Vereines schädigt. Sie haben dieses Statut sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühren, Mitglieds- und Spartenbeiträge verpflichtet.