AGB / Vertragsbedingungen und wichtige Informationen zur Mitgliedschaft
Vereinsangebot
Im Mitgliedsbeitrag inkludiert sind folgende Angebote und Vorteile (Punkte mit * gelten auch für unterstützende Mitglieder!):
- Vereinstraining, ca. 1–2x pro Woche im Sommer
- Beachhalle / VS Steinbrunn / Zillingtal – Vereinstraining mehrmals im Winter
- Ermäßigungen für Fortbildungen, Trainingslager u.ä. *
- Heimturniere am Steinbrunner See oder evtl. in der Beachhalle
- Startgeld für Burgenländische LM oder ähnliche nationale Turniere
- Gemeinsame Vereinsfeste wie z.B. eine Weihnachtsfeier o.ä. *
- Sonstige Vorteile/Angebote, die durch Förderungen oder Sponsoren möglich werden *
Vertragslaufzeit, Zahlungsverzug und Kündigung
Die Mitgliedschaft läuft ein Jahr und wird automatisch auch in den darauffolgenden Jahren fortgeführt. Es ist nicht notwendig, einen neuen Antrag zu stellen.
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten und rechtzeitig vor bzw. zu Beginn des neuen Kalenderjahres, spätestens jedoch bis zum 15.07., auf das Vereinskonto einzuzahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, Mahngebühren zu verlangen.
Ein einmal einbezahlter Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme am Vereinsangebot vom 01.07. des jeweiligen Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres und kann nicht zurückbezahlt werden.
Der freiwillige Austritt ist jederzeit zulässig. Eine Kündigung für das nächste Mitgliedsjahr hat jedoch spätestens bis zum 30.06. des laufenden Jahres schriftlich an den Vorstand zu erfolgen. Erfolgt sie später, ist der Mitgliedsbeitrag für das nächste Jahr in voller Höhe zu bezahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe bzw. der Eingang des E-Mails an verein@beach-champs.at.
Der Vorstand behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen einen Mitgliedsantrag abzulehnen oder ein bestehendes Mitglied zu kündigen. Bei einer Kündigung durch den Vorstand kann der Mitgliedsbeitrag anteilig zurückerstattet werden.
Trainings, Kursteilnahmen und Fortbildungen
Für die Teilnahme am sportlichen Angebot des Vereins wird ärztliche Sporttauglichkeit/Belastbarkeit vorausgesetzt. Minderjährige benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Anmeldungen zu speziellen Angeboten wie Fortbildungen, Kursen, Trainingslagern etc. sind verbindlich. Ein Rücktritt mit Erstattung der Kurskosten ist nur im Krankheitsfall unter Vorlage eines ärztlichen Attests oder bei triftigen persönlichen Gründen möglich.
Der Verein kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder aus anderen Gründen einen Kurs absagen. In diesem Fall werden etwaige Kursgebühren zurückerstattet oder gutgeschrieben.
Haftungsausschluss
Jegliche Haftung für Eigen- und Fremdverschulden bzw. für den jeweiligen Veranstaltungsort ist ausgeschlossen. Erziehungsberechtigte haften für Minderjährige.
Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie Beendigung der Mitgliedschaft
Der Mitgliedsantrag sieht grundsätzlich eine außerordentliche Mitgliedschaft vor. Als außerordentliches Mitglied haben Sie alle Rechte, die auch ordentliche Mitglieder haben, mit Ausnahme des aktiven und passiven Wahlrechts sowie des Stimmrechts.
Jedes Mitglied ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu den von den Vereinsorganen festgelegten Bedingungen an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und seine Einrichtungen zu benutzen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach besten Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was Ansehen und Zweck des Vereins schädigt.
Weitere Informationen über die Arten, den Erwerb und die Beendigung einer Mitgliedschaft sowie über die Rechte und Pflichten der Mitglieder finden Sie im Statut des Vereins (§§ 4 bis 7).
Datenschutz
Die zum Zwecke der Mitgliederverwaltung erhobenen Daten werden von den Betroffenen selbst bekannt gegeben. Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde.
Zur Ausübung Ihrer Rechte oder bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Verein ASKÖ Beach Champs, 7035 Steinbrunn.
Weitere Informationen aus dem Statut des Vereins ASKÖ Beach Champs
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglieder können physische und juristische Personen ohne Unterschied werden. Sie gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
- Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.
- Außerordentliche Mitglieder sind solche, die den Verein fördern.
- Um den Verein besonders verdienten Mitgliedern kann auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Diese kann auch mit einer Ehrenfunktion verbunden werden.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
- Über die Aufnahme ordentlicher oder außerordentlicher Mitglieder entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
- Vor Entstehung des Vereines erfolgt die Aufnahme von Mitgliedern durch die Vereinsgründer nur vorläufig; diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereines wirksam.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
- Der freiwillige Austritt ist jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres zulässig und erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand. Diese muss mindestens vier Wochen vor dem Austrittstermin zugegangen sein. Erfolgt sie später, ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich.
- Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand nur aus wichtigen Gründen mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- grobes Vergehen gegen das Statut und Beschlüsse der Vereinsorgane;
- unehrenhaftes und anstößiges Benehmen innerhalb oder außerhalb des Vereins;
- Rückstand bei der Zahlung der Mitgliedsbeiträge trotz schriftlicher Mahnung.
- Gegen den Ausschluss ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Mitteilung die Berufung an die nächste Mitgliederversammlung zulässig. Bis zu deren Entscheidung ruhen die Mitgliedsrechte. Gegen den Beschluss der Mitgliederversammlung ist kein vereinsinternes Rechtsmittel zulässig.
- Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den in Abs. 3 genannten Gründen von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes beschlossen werden. Gegen diesen Beschluss ist kein vereinsinternes Rechtsmittel zulässig.
- Das Mitglied hat bis zum Ende der Mitgliedschaft die festgesetzten Beiträge zu entrichten sowie den Mitgliedsausweis und sonstige vom Verein zur Verfügung gestellte Utensilien (Sportgeräte, Kleidung, Abzeichen etc.) zurückzustellen.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu den in diesem Statut oder von den Vereinsorganen festgelegten Bedingungen an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und seine Einrichtungen zu benutzen. Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung richten sich nach § 9 Abs. 5.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach besten Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was Ansehen und Zweck des Vereins schädigt. Sie haben dieses Statut sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühren, Mitglieds- und Spartenbeiträge verpflichtet.